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Fachdienst Rettungstauchen
         
  Rettungstauchen zählt neben den Fachdiensten Schwimmen, Rettungs-
  schwimmen, Motorbootführen und Naturschutz zu den Aufgaben der Wasser-
  wacht des Roten Kreuz.
  Rettungstaucher kommen bei der Suche und Bergung von Gegenständen, der
  Rettung verunglückter Personen (z.B. Retten von Insassen eines ins Wasser
  gestürzten Farzeuges) bis zur Suche und Bergung von Ertrunkenen zum Einsatz.
Die Wasserwacht Landshut taucht mit
  Oftmals ist das eine harte Arbeit unter schwierigen Bedingungen. Die Taucher sind im Rettungseinsatz oft in
  Gewässern mit schlechten bis gar keinen Sichtverhältnissen, bei niedrigen Wassertemperaturen (bis hin zum zu-
  gefrorenem Gewässer), an schwer zu erreichenden Tauchstellen oder in stark strömendem Gewässer tätig.
  Neben der körperlichen Belastung sind Rettungstaucher oft auch hohen psychischen Belastungen wie Kälte,
  Dunkelheit oder bei der Bergung von Toten ausgesetzt.
     
  Rettungstaucher können daher nur die körperlich und psychisch leistungsfähigsten
  aktiven Mitglieder der Wasserwacht werden!
   
  Nachfolgend können Sie noch lesen:
   
 
wie unsere Rettungstaucher ausgebildet werden
             
 
was ein Signalmann so alles machen muss
             
 
was ein Taucheinsatzführer ist
             
 
wie ein Rettungstaucher zum Ausbilder werden kann
             
             
  Ausbildung zum Rettungstaucher
             
  Um den harten Anforderungen, die Rettungseinsätze an die Taucher stellen gerecht zu werden, müssen angehende
  Taucher die wohl umfangreichste Ausbildung im Ausbildungsprogramm der Wasserwacht absolvieren.
  Im Unterschied zur üblichen Ausbildung der Sporttaucher umfasst die Ausbildung zum Rettungstaucher tiefere
  Kenntnisse im Bereich der Tauchtheorie, zusätzliche Ausbildungsabschnitte für Suchen, Retten, Bergen und Arbeiten
  unter Wasser, sowie eine intensive Vorschriftenkunde der "Sicherheitsregeln für das Tauchen in Hilfeleistungs-
  unternehmen" GUV-R 2101. Diese Regeln gelten ebenso für Feuerwehrtaucher, Polizeitaucher, Bergungstaucher des
  THW und Taucher anderer Hilfeleistungsunternehmen.
             
  Vor Beginn der Tauchausbildung, die ungefähr 2 Jahre dauert, müssen folgende Grundvoraussetzungen vorliegen:
             
 
aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
 
Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
    (erst mit einem Alter von 18 Jahren dürfen fertig ausgebildete und geprüfte Rettungstaucher
    an Einsätzen der Wasserwacht teilnehmen)
 
abgeschlossene Ausbildung zum Rettungsschwimmer im WRD (WRD= Wasserrettungsdienst)
    Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer im WRD beinhaltet:
   
-
das Rotkreuz- Einführungsseminar
   
-
eine Erste-Hilfe Ausbildung
   
-
das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Gold oder Silber mit
   
jährlicher Wiederholung
 
-
abgeschlossener Sanitätskurs Teil A und B
 
abgeschlossene Ausbildung zum Wasserretter
    Die Ausbildung zum Wasserretter beinhaltet:
   
-
eine Einweisung in das Medizinproduktegesetz (MPG)
   
-
eine Funkeinweisung
   
-
eine erweiterte Sanitätsausbildung Teil C "Wasserwacht"
 
gesundheitliche Eignung nach dem Grundsatz der G31 "Überdruck"
             
  Erst wenn alle der Geforderten Bedingungen erfüllt werden, kann mit der Ausbildung zum Rettungstaucher, die
  mindestens 105 Unterrichtseinheiten (UE)umfasst, begonnen werden.
             
  Davon entfallen
 
35 UE auf die Theorie
 
(wie Tauchphysik, Gerätekunde, Tauchmedizin, Tauchgangsberechnung, Suchtechniken,
    Natur- und Gewässerschutz und vieles mehr)
 
20 UE auf die Praxis an Land
    (Gerätekunde mit Montage, Funktionsprüfung und Instandhaltung von Tauchgeräten, Planung
    und Vorbereitung von Tauchgängen, Suchtechniken mit Retten/Bergen, Kompasskunde
    Kompressorkunde sowie praktischer Natur- und Gewässerschutz)
 
20 UE auf die Ausbildung im Schwimmbecken
    (Übung mit der ABC-Ausrüstung (Flosse/Maske/Schnorchel) wie Schnorcheltauchen,
    Strecken- und Zeittauchen, Ausbildung mit dem Tauchgerät, Rettungs- und Bergeübungen)
 
30 UE auf die Ausbildung im Freiwasser
    (Tauchgänge mit zunehmender Tiefe und Schwierigkeit bis maximal 20 Meter Tiefe,
    Nacht und Strömungstauchgänge, Arbeiten mit Werkzeugen unter Wasser,
    Rettungs- und Bergeübungen in den verschiedenen Techniken)
             
  Die Ausbildung muss in spätestens 24 Monaten abgeschlossen sein und endet mit einer umfangreichen Abschluss-
  prüfung in Theorie und Praxis. Die Prüfungsanwärter müssen zum Prüfungstermin mindestens 30 Freiwassertauch-
  gänge unter Wasserwachtbedingungen mit einem Ausbilder absolviert haben.
             
  Der genaue Ausbildungsinhalt kann den bundeseinheitlichen "Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften Tauchen
  der DRK - Wasserwacht" entnommen werden.
             
             
  Signalmann
             
  Unter den Fachdienst Rettungstauchen fällt auch der "Signalmann". Er unterstützt und überwacht den Taucher,
  hält per Signalleine ständig Verbindung zum Taucher und ist für dessen Sicherheit verantwortlich.
             
  Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
 
         
 
Anlegen der Tauchausrüstung
   
-
hilft dem Taucher beim Anlegen der Ausrüstung, besonders bei umfangreicher
      und bewegungseinschränkender Ausrüstung.
 
Kontrolle des Tauchers vor Tauchbeginn
   
-
auf Vollzähligkeit der Ausrüstung
   
-
Funktionsfähigkeit der Ausrüstung
 
Leinenführung während des Tauchgangs
   
-
über die Signalleine hält der Signalmann den Kontakt zum Taucher
   
-
mittels Leinenzeichen führt er den Taucher zu seinem Einsatzgebiet
   
-
Überwacht den gesamten Tauchgang, ist für die Sicherheit des
      Tauchers verantwortlich
 
Ablegen der Tauchausrüstung
   
-
hilft dem Taucher beim Ablegen der Ausrüstung
   
-
kontrolliert die Ausrüstung auf Vollzähligkeit
   
-
hilft dem Taucher beim Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft
     

(Füllen der Flasche, verstauen der Ausrüstung)

             
             
  Taucheinsatzführer
             
  Der Taucheinsatzführer ist ein geprüfter und erfahrener Taucher, der für die Durchführung von Tauchgängen verantwortlich
  ist. Der Taucheinsatzführer ist für das Einsatzgeschehen im Bereich Rettungstauchen verantwortlich. Er hält Kontakt zu
  seinem zuständigen Wasserwacht- Einsatzleiter.
             
  Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:
             
 
Beurteilung der Einsatzbedingungen und besonders Gefahren im Bereich der Tauchstelle.
    Er hat die sich daraus ergebenden Maßnahmen zu veranlssen.
 
Leitet den Taucheinsatz und ist verantwortlich für die Sicherheit der Taucher und der
    unmittelbar im Zusammenhang mit dem Taucheinsatz tätigen Einsatzkräfte.
 
Überwacht den sicheren Ablauf des Taucheinsatzes
 
sorgt dafür, dass an der Tauchstelle keine Tätigkeiten durchgeführt werden, die zu
    einer Gefährdung der Taucher führen können.
 
Trifft erforderliche Maßnahmen bei Störungen und Unfällen.
             
             
  Ausbilder Tauchen
             
  Die Aus- und Fortbildung von Rettungstauchern und Signalmännern der Wasserwacht
  ist Aufgabe von den Lehrscheininhabern (Ausbilder) "Tauchen".
             
  Seine Tätigkeit umfasst unter anderem:
             
 
Ausbildung und Prüfung zum Signalmann
 
Ausbildung der Taucher
 
Durchführung der jährlichen Sicherheitsunterweisung für den Signalmann
    und Taucher nach den Vorschriften der Sicherheitsregeln GUV-R 2101.
 
Verlängerung und Zulassung für Signalmann und Rettungstaucher
 
Fortbildung der Taucher und Signalmänner und laufende Überprüfung deren
    Kenntnisse und Fähigkeiten.
 
Tätigkeit in der Prüfungskommission bei den Prüfungen von Rettungstauchern
    und Ausbildern Tauchen.
             
  Der Weg zum Ausbilder Tauchen:
     
    Erfahrene und qualifizierte Rettungstaucher (mindestens 100 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen)
    mit einer mehr als einjährigen Tätigkeit als Taucheinsatzführer können durch den Bezirksausbilder
    Tauchen zu Lehrscheinanwärtern T (=Tauchhilfsausbilder) berufen werden.
    Durch Studium empfohlener Fachliteratur erwerben sie ein vertieftes Wissen auf allen Gebieten des
    Tauchens. Eine Weiterbildung im didaktischen Bereich und erste selbst durchgeführte Unterrichte
    dienen ebenso der Vorbereitung wie die Teilnahme als Ausbildungshelfer an zwei Prüfungslehrgängen
    für Rettungstaucher. Nach einer ungefähr zweijährigen Vorbereitung können Ausbilderanwärter vor
    einer Prüfungskommission auf Landes- oder Bundesebene die Prüfung zum Ausbilder Tauchen ablegen.
     
    Die Prüfung dauert ein Wochenende. Prüfungsinhalt ist eine schriftliche und mündliche Prüfung aus
    allen Bereichen des Tauchens und der entsprechenden Vorschriften.
    Als Lehrprobe ist ein Referat zu halten, dessen Thema der Lehrscheinanwärter kurz zuvor
    per Los gezogen hat. Abschließend erfolgt noch die praktische Tauchprüfung im Wasser.
   
 
Beschreibung des Fachbereichs durch: Armin Süß (Tauchbeauftragter)